Aktuell 213 Mitglieder
Dies sind die ehemaligen Geschlechter, welche zum Beitritt in die Genossame berechtigt sind:
Benz | Bruhin | ||||||
Dobler | Ebnöther | ||||||
Ruoss | Schalch | ||||||
Schriber | Wyss | ||||||
Anmelde- und Beweispflicht
Wer ins Mitgliederregister aufgenommen werden will, hat sich unaufgefordert bis zum 31. Dezember anzumelden und auszuweisen. Der Anmeldung sind die erforderlichen Nachweise über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen beizufügen. Es ist das vom Genossenrat zur Verfügung gestellte Aufnahmeformular zu verwenden. Antragsteller:innen müssen bis zum 31. Dezember des Anmelungsjahres das 18. Altersjahr erfüllt haben. Soweit die statutarischen Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt der Genossenrat die Gesuchsteller:innen per 1. Januar des Folgejahres auf und trägt diese im Mitgliederregister ein. Als Einschreibegebühr haben alle neu eintretenden Genossenbürger:innen eine Einlage von Fr. 100.- zu leisten. |